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• Reflektierende Warnwesten (mit CE-Kennzeichnung) für alle Mitreisenden (Tragepflicht beim Verlassen des Autos bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften)

• Winterreifen können bei entsprechender Beschilderung im Winter Pflicht sein (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Das gleiche gilt für Schneeketten (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).

• Ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) ist mitzuführen. Dieser ist in Frankreich in Apotheken und an Autobahnraststätten erhältlich.

Die Autobahnenwww.bipandgo.com/de/

Autobahnen meiden

Bis-Straßen

Die Website »bison futé« (www.bison-fute.gouv.fr)»schwarzen Samstage«


Abschleppen

Auf französischen Autobahnen sind privates Abschleppen sowie Pannenhilfe – etwa durch einen Automobilclub – strikt verboten. Hilfe wird nur per Notrufsäule angefordert. Bis zum Abschleppen durch den für den Autobahnabschnitt zuständigen Abschleppdienst muss der Wagen durch die Polizei gesichert werden. Alle Insassen müssen das Auto sofort verlassen, gelbe Warnwesten anlegen und sich hinter die Leitplanke begeben. Das Aufstellen eines Warndreiecks ist aus Sicherheitsgründen verboten. Auf anderen Straßen dürfen Fahrzeuge nur über kurze Distanzen und nur nach einem Unfall oder einer Panne privat abgeschleppt werden.

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