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„Wer (rechtswidrig) eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird (…) bestraft.“

Welche Elemente enthält diese Norm? (Über das eingeklammerte „rechtswidrig“ lesen Sie bitte hinweg, dies hat keine eigenständige Funktion.)

„Wer (rechtswidrig) eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird (…) bestraft.“

Die enthaltenen Elemente sind also:

•Sache•Fremdheit der Sache•Beschädigen oder•Zerstören•Vorgesehene Strafe

Entscheidend zum Verständnis der Norm ist nun die folgende Frage: Wie ist die Verknüpfung dieser Elemente?

Die Verknüpfung erfolgt nach einem „Wenn…, dann…“-Schema: „Wenn jemand eine fremde Sache zerstört oder beschädigt, dann wird er bestraft.“

Die Norm enthält also bestimmte Voraussetzungen, nämlich das „Wenn“, und eine bestimmte Folge, nämlich das „Dann“. So sind alle Normen aufgebaut!

Das „Dann“ in einer Norm heißt dabei Rechtsfolge.

Das „Wenn“ heißt Tatbestand.

Die Struktur ist also: Wenn jemand den Tatbestand erfüllt, dann tritt die Rechtsfolge ein.

Der Tatbestand besteht nun aus mehreren Elementen (bei § 303 StGB: ­Sache, Fremdheit, Beschädigen oder Zerstören).

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