Читать книгу Strafrecht für die Polizei. Kompaktlehrbuch mit Praxistipps онлайн

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Andere Person = O

Körperlich misshandeln = Schlag ins Gesicht

An der Gesundheit schädigen = Beule

Es gibt also zu jedem Tatbestandsmerkmal der Norm ein Sachverhalts­element. B hat mithin alle Tatbestandsmerkmale des § 223 I StGB erfüllt.

b.Deliktsaufbau

Um die Frage, ob eine Person sich strafbar gemacht hat, abschließend be­jahen zu können, reichen die Tatbestandsmerkmale, die sich in dem ­konkreten Straftatbestand finden, indes alleine nicht aus. Die Liste der ­erforderlichen Tatbestandsmerkmale auf der „wenn“-Seite, damit dass „dann“, also die Rechtsfolge der Strafbarkeit, tatsächlich eintritt, ist vielmehr noch etwas zu verlängern – etwa um Aspekte wie den Vorsatz. Was noch dazukommen muss und wie mithin ein vollständiger Deliktsaufbau für einen vollendeten (vorsätzlichen) Straftatbestand aussieht, soll nun Thema sein.

Der Deliktsaufbau sei an folgendem Fall illustriert:

Der B, der in einem Mehrfamilienhaus mit Garage mit Stellplätzen für alle ­Bewohner lebt, ist wütend und will sich abreagieren, indem er ein Auto durch Tritte verbeult.

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