Читать книгу Strafrecht für die Polizei. Kompaktlehrbuch mit Praxistipps онлайн

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So entsteht ein Prüfungsschema:

Prüfungsschema Vorsatzdelikt:

Objektiver Tatbestand

(= Tatbestandsmerkmale der konkreten Norm)

Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

Rechtswidrigkeit

Schuld

Damit das „Dann“ (Rechtsfolge) eintritt, müssen alle Elemente des „Wenn“ erfüllt sein, also alle Elemente des Prüfungsschemas. Fehlt auch nur eines, ist der Täter nach der geprüften Norm nicht strafbar!

Beachte also: Das „Wenn“ für die Rechtsfolge „wird bestraft“ steht nicht nur in einem Paragrafen.

Prüfungsschemata für vorsätzliche Delikte werden mithin wie folgt „gebastelt“:

Den objektiven Tatbestand entnehmen Sie dem jeweiligen Straftatbestand, indem Sie alle Tatbestandsmerkmale aus der jeweiligen Norm herausfinden und zusammentragen. Der objektive Tatbestand ist daher von Straftat­bestand zu Straftatbestand unterschiedlich.

Als Nächstes ergänzen Sie die Punkte „subjektiver Tatbestand“, „Rechtswidrigkeit“ und „Schuld“. Diese sind für alle (vorsätzlich-vollendeten) Straftatbestände gleich.

Dies sei an der folgenden Norm illustriert:

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