Читать книгу Strafrecht für die Polizei. Kompaktlehrbuch mit Praxistipps онлайн
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Sodann beginnen Sie mit dem Abarbeiten des Prüfungsschemas von oben nach unten, also zunächst mit dem objektiven Tatbestand. Sie schreiben als (Zwischen-)Überschrift:
„Objektiver Tatbestand:“
Hier genügt dieses Schlagwort ohne Fließtext.
Sodann sind die Tatbestandsmerkmale durchzuprüfen – und dies nun nacheinander für jedes Merkmal im Gutachtenstil, also im Fließtext der oben beschriebenen Art.
„Der Briefkasten müsste eine Sache gewesen sein.“
Das ist im Fall für das erste Tatbestandsmerkmal, dass Sie prüfen – Sache – die Hypothese, die Sie klären wollen.
„Sachen sind körperliche Gegenstände.“
Das ist die Definition des Begriffs „Sache“.
„Der Briefkasten war aus festem Material und somit ein körperlicher Gegenstand.“
Das ist ihre Subsumtion. Hier ist diese denkbar einfach.
In Prüfung und Praxis können hier aber erhebliche Probleme liegen, die es zu lösen gilt; dazu später mehr. Schon hier aber ein wichtiger Hinweis: Die Subsumtion darf sich nicht einfach in einer Wiederholung der Definition erschöpfen! Es wäre zu wenig, einfach nur zu schreiben: „Der Briefkasten war ein körperlicher Gegenstand“. Sie müssen vielmehr – und sei es auch kurz – erläutern, warum das TB-Merkmal erfüllt ist (bzw. nicht erfüllt, wenn dies der Fall sein sollte).