Читать книгу Strafrecht für die Polizei. Kompaktlehrbuch mit Praxistipps онлайн

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Woher stammen nun die Definitionen?

Teils stammen sie aus dem Gesetz. Ein Beispiel: „Sache“ ist in § 90 BGB legal (also: durch das Gesetz) definiert. Solche „Legaldefinitionen“ sind aber sehr selten.

Im Regelfall „entstehen“ die Definitionen aus der Auslegung der Norm durch die Strafgerichte oder durch die Rechtswissenschaft.

Sie werden alle fürs Pflichtstudium nötigen Definitionen im Buch erhalten. Sie müssen sie nur auswendig lernen!

Auch wenn das Lernen strafrechtlicher Definitionen eine nicht nur unwesentliche Mehrarbeit in Ihrem Studium bedeutet, ist es nicht nur zum Erfolg in der Klausur notwendig. Es ist auch für die genaue Einordnung von strafrechtlichen Sachverhalten in der polizeilichen Praxis mehr als hilfreich. Oft unterscheiden Nuancen in Definitionen zwischen strafbarem Handeln und zivilrechtlichen Streitigkeiten oder auch strafbarem und schlicht erlaubtem Handeln. Also gilt – einmal mehr –: Lernen lohnt sich! Denn Sie lernen sie fürs (Berufs-)Leben.

Beachte: Mit der beschriebenen Technik können Sie nun einzelne ­Straftatbestände prüfen. Wie ein kompletter Fall aufzubauen ist, dazu später mehr.

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