Читать книгу Strafrecht für die Polizei. Kompaktlehrbuch mit Praxistipps онлайн

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„Der Briefkasten war eine Sache.“

Das ist im Fall das Ergebnis zur Prüfung dieses Tatbestandsmerkmal.

Sie gehen dann zum nächsten Tatbestandsmerkmal über:

„Der Briefkasten müsste für B fremd gewesen sein.“ (Hypothese)

„Fremd ist eine Sache, die dem Täter nicht oder nicht alleine gehört.“ (­Definition)

„Der Briefkasten gehörte dem S.“ (Subsumtion)

„Der Briefkasten war für B fremd.“ (Ergebnis der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmales)

„B müsste den Briefkasten beschädigt haben.“ (Hypothese zum nächsten Tatbestandsmerkmal)

„Beschädigen ist jede Verletzung der Sachsubstanz oder jede dauerhafte Einschränkung der Brauchbarkeit.“ (Definition)

„B hat den Briefkasten zerbeult und damit die Sachsubstanz verletzt.“ (Subsumtion)

„B hat den Briefkasten beschädigt.“ (Ergebnis)

„B hat den objektiven Tatbestand des § 303 StGB erfüllt.“ (Gesamtergebnis Ihrer Prüfung aller Tatbestandsmerkmale)

Beachte noch mal: Die Klammerzusätze dienen nur der Erläuterung, schreiben müssten Sie hier nur das, was kursiv gesetzt ist!

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