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Das Divisionsgericht 9 «erkannte mit Urteil vom 25. Sept. 1942 Schläpfer der wiederholten Verletzung militärischer Geheimnisse schuldig und verurteilte ihn, gestützt auf Art. 2 Ziff. 1 und 8, 3 Ziff. 1, 218, 86, 106, 27, 49 MStrG, Art. 6 der Verordnung des Bundesrates vom 28. Mai 1940 betr. Abänderung und Ergänzung des MStrG, 1. zum Tode durch Erschiessen, 2. zu den Verfahrenskosten, inbegriffen eine Gerichtsgebühr von 100 Fr., zusammen 549.75 Fr.» In der Urteilsbegründung heisst es unter anderem: «… Aber auch subjektiv wiegt das Verbrechen nicht weniger schwer: Schläpfer hat als Fourier eine vermehrte militärische Ausbildung genossen, und er hat den von ihm geleisteten Fahneneid auf das schändlichste gebrochen. (…) Zu diesem Entscheide gelangt das Gericht nicht etwa, um einer vorhandenen Strömung im Volke zu willfahren, sondern weil es der Auffassung ist, dass die Ausfällung der Todesstrafe im Interesse der Armee und Unabhängigkeit des Landes nicht umgangen werden kann.»

Dem Zivilverteidiger Schläpfers, Kuno Sonderegger, wurden zwei Tage eingeräumt zur Begründung der Kassationsbeschwerde. In einem Brief, der an den Grossrichter der 9. Division gerichtet ist, begründet Sonderegger die Beschwerde. Erstens sei ihm nur ein Auszug aus den Akten freigegeben worden, damit würden wesentliche Vorschriften des Verfahrens verletzt. Zweitens sei Schläpfer offensichtlich der Verführte gewesen, seine Kenntnisse über die Verwendung der von ihm gemachten Angaben seien völlig unabgeklärt, und er habe sein Geständnis aus glaubhaften Gründen widerrufen. Eindeutig stärker belastete Angeklagte seien zu milderen Strafen verurteilt worden. Eine Verletzung der gesetzlichen Gleichheit beweise auch der Fall eines Hauptmanns, dessen Name der Öffentlichkeit nicht bekannt wurde. Drittens habe Schläpfer in einer unklaren Ideologie gehandelt, wie solche im politischen Leben häufig seien. Viertens könne Schläpfer höchstens nach Kenntnis der Tatbestände, die ihm erst in der Untersuchung klar geworden seien, einsehen, dass seine Handlungen in Wirklichkeit Landesverrat waren.

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