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Weshalb wurde ein »Einigungsvertrag« geschlossen?

Sechs Tage nach Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik, am 6. Juli 1990, landete Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit einer Bundeswehrmaschine in Berlin-Schönefeld. Zu Beginn der Gespräche teilte ihm Ministerpräsident Lothar de Maizière nach seiner Erinnerung mit: »Die DDR sei bereit und entschlossen, die staatliche Einheit nach über vierzig Jahren der Teilung durch einen Beitritt zur Bundesrepublik und zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 zu vollenden …« Das entsprach Wolfgang Schäubles Erwartungen. Erste Vorstellungen darüber, wie das alles in der Praxis ablaufen sollte, hatte er bereits am 29. Mai 1990 mit DDR-Staatssekretär Günther Krause ausgetauscht.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes galt seit 23. Mai 1949 und nannte die Bundesländer, in denen das Gesetz in Kraft trat. Laut Präambel galt es jedoch »für das gesamte Deutsche Volk«. Darunter verstand man alle Deutschen, die in den Grenzen des Deutschen Reichs von 1937 lebten. Für sie sah das Grundgesetz vor: »In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.«

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