Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Am 31. August 1990 unterzeichneten die Bundesrepublik und die DDR den Einigungsvertrag. Um in Kraft treten zu können, musste er zu einem Gesetz werden, dass in beiden deutschen Parlamenten mit mindestens einer Zweidritteilmehrheit angenommen wurde. Sie war auch nötig, um im Westen Grundgesetzänderungen, die sich aus dem Vertrag ergaben – wie zum Beispiel die Streichung des Artikels 23 und die Neufassung des Artikels 146 –, zu vollziehen.

Die parallelen Sitzungen des Deutschen Bundestags in Bonn und der Volkskammer in Ostberlin fanden am 20. September 1990 statt.

Kurz zuvor drohte der gesamte Vereinigungsprozess zu platzen, weil das am 24. August 1990 von der Volkskammer mit nur einer Gegenstimme beschlossene »Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS/AfNS« im Einigungsvertrag keine Berücksichtigung gefunden hatte. Im Gegensatz zur DDR wollte die Bundesrepublik die Akten ins Bundesarchiv überführen und einer dreißigjährigen Sperrfrist unterstellen. Dagegen protestierten DDR-Bürgerrechtler mit einer erneuten Besetzung der ehemaligen Stasi-Zentrale und einem Hungerstreik. Am 18. September 1990 vereinbarten Günther Krause und Wolfgang Schäuble eine Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag, die festlegte, dass »der gesamtdeutsche Gesetzgeber die Grundsätze, wie sie in dem von der Volkskammer am 24. August 1990 verabschiedeten Gesetz … zum Ausdruck kommen, umfassend berücksichtigt«. Sie wurde als »Vereinbarung vom 18. September 1990« Teil des »Einigungsvertragsgesetzes«.

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