Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurde die Angleichung an bundesdeutsches Rentenrecht nach der Einheit festgelegt. Für Frauen stieg das Renteneintrittsalter von sechzig auf fünfundsechzig Jahre, DDR-Zusagen über die künftige Rentenhöhe – sie lagen bei bis zu 90 Prozent des günstigsten Nettoverdienstes – wurden nicht übernommen. Zu den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen hieß es: »Die bestehenden Zusatz- und Sonderversorgungssysteme werden grundsätzlich zum 1. Juli 1990 geschlossen.« Es gab siebenundzwanzig Zusatzversorgungssysteme für verschiedene Berufsgruppen und Sonderversorgungssysteme für die einstigen »bewaffneten Organe«. Zu beiden Fällen hieß es: »Bisher erworbene Ansprüche und Anwartschaften werden in die Rentenversicherung überführt, wobei Leistungen aufgrund von Sonderregelungen mit dem Ziel überprüft werden, ungerechtfertigte Leistungen abzuschaffen und überhöhte Leistungen abzubauen.«

Die neue Rentenversicherung unterschied nun »Bestandsrentner«, die per 31. Dezember 1991 Rente empfingen, »Zugangsrentner«, die zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 30. Juni 1995 Rente beanspruchen konnten, und »Neurentner«, die danach das Rentenalter erreichten.

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