Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

70 страница из 105

All das führte zu einer erneuten Gesetzesänderung. Dieses Mal war es das »2. Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberleitungsgesetzes« vom 27. Juli 2001. Zu den wichtigsten Neuregelungen gehörten unter anderem: Die Ausdehnung des Vertrauensschutzes für rentennahe Jahrgänge bis zum 30. Juni 1995, die Aufhebung der Kappungsgrenze für »nicht systemnahe« Zusatzversorgungssysteme und eine günstigere Neuberechnung bei Bestandsrenten.

Damit schmolz die Gruppe derer, die sich benachteiligt fühlten, erneut zusammen. Dennoch musste sich das Bundesverfassungsgericht auf Initiative der Betroffenen mit drei weiteren Normenkontrollverfahren beschäftigen. Wieder ging es um die Begrenzung anrechenbarer Arbeitseinkommen aus DDR-Zeiten. Am 23. Juni 2004 rügten die Richter, dass es nach wie vor seitens der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse darüber gab, ob und in welchen Bereichen der früheren DDR »politische Gehälter« gezahlt wurden. Deshalb entstand in der Folge wieder einmal ein neues Gesetz mit kompliziertem Namen: Das »Erste Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes« vom 21. Juni 2005. Es begrenzte erneut den Kreis derer, die wegen »Systemnähe« gekürzte Renten erhielten. Davon betroffen blieben nun nur noch jene in genau den Zeiten, in denen sie Funktionen im SED-Parteiapparat, der Regierung oder dem DDR-Staatsapparat ausübten, die auch eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit beinhalteten. Außerdem wurden die höchsten Ebenen der DDR-Kadernomenklatur einbezogen.

Правообладателям