Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Am 28. Juni 1990 erließ die letzte DDR-Regierung ein Rentenangleichungsgesetz. Es beinhaltete unter anderem für »Bestands- und Zugangsrentner« eine Zahlbetragsgarantie. Der Vertrauensschutz für »Zugangsrentner« war zeitlich nicht befristet.

Laut Einigungsvertrag vom 31. August 1990 sollten Einzelheiten der Rentenversicherung in einem späteren Bundesgesetz geregelt werden. Es schrieb als Datum für den Vertrauensschutz der »Zugangsrentner« dann den 30. Juni 1995 fest. Einen Kürzungsgrund bei Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sah das neue Gesetz, »wenn der Berechtigte oder die Person, von der sich die Berechtigung ableitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat«.

Anfang der 1990er Jahre herrschten unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Einigungsvertrag wie ein einfaches Bundesgesetz behandelt werden dürfe, das der Gesetzgeber jederzeit verändern kann, oder nicht. Auch über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Eigentumsgarantie für vormalige DDR-Bürger, die im Grundgesetz verankert ist, wurde kontrovers debattiert.

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