Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

68 страница из 105

Auf die Übergangsregelungen folgte eine weitere Form der Rentenbegrenzung. Wie im Westen auch üblich, wurde eine Beitragsbemessungsgrenze beim anrechenbaren Jahreshöchstverdienst festgelegt. Dadurch waren maximal noch 1,8 Rentenpunkte pro Arbeitsjahr erreichbar.

Gegen die Kürzungen aus politischen Gründen gab es zahlreiche Klagen vor Gericht. Der Grund: Der Gesetzgeber unterstellte, dass die höheren DDR-Gehälter nicht wegen der erbrachten Leistung, sondern aufgrund von – nicht näher definierten – Privilegien gezahlt wurden.

Im Januar 1993 entschied das Bundessozialgericht dazu zugunsten der Kläger. Das Rentenüberleitungsgesetz musste geändert werden. Deshalb entstand nun das »Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz« vom 24. Juni 1993. Die neue Regelung nahm verschiedene Rentenkürzungen zurück. Die bisherige generelle Kappungsgrenze der Rente wurde von 2.010 DM auf 2.700 DM erhöht. Davon profitierten DDR-Besserverdiener, wenn sie nicht den Einkommensgrenzen der »staatsnahen« Funktionen unterlagen. Auch dafür galt nun eine neue Rechnung. Betrug das persönliche Arbeitsentgelt nicht mehr als das 1,6-fache des DDR-Durchschnitts, wurden jetzt 1,4 Rentenpunkte angerechnet.

Правообладателям