Читать книгу Business Crime – Skandale mit System. Über Konzernverbrechen, kriminelle Ökonomie und halbierte Demokratie онлайн

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Auch dies sei im weiteren Zeitablauf heruntergespielt und umgedeutet worden, so die Staatsanwaltschaft. Gestützt auf ein Rechtsgutachten im Auftrag des hessischen Umweltministeriums waren die Behörden des Landes Hessen allerdings 2008 zu dem Schluss gekommen, dass eine Fortsetzung der Laugenversenkung über diesen Zeitpunkt hinaus rechtlich nicht möglich ist, da eine solche gegen den wasserrechtlichen Besorgnissatz (§ 48 WHG ) verstößt. Die Versenkung könne allenfalls noch über einen kurzen Übergangszeitraum erlaubt werden.

Daraufhin wurde 2010 von K+S die ›ernsthafte Prüfung‹ des Baus einer Rohrfernleitung zur Nordsee zur Entsorgung der Kaliendlaugen angekündigt, die aber nicht in Angriff genommen wurde.

Der Versuch, mit einem neuen Rechtsgutachten eine neue Versenkerlaubnis zu erreichen, scheiterte zunächst an dem HLNUG, das in einer umfangreichen Stellungnahme vom 10.07.2014 darlegte, dass eine Erhöhung der Förderung einen Anstieg der Chloridwerte jenseits des Grenzwerts mit Besorgnis erfüllen würde.


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