Читать книгу Business Crime – Skandale mit System. Über Konzernverbrechen, kriminelle Ökonomie und halbierte Demokratie онлайн

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Durch Einwirkungen aus den Reihen des Regierungspräsidiums Kassel und des hessischen Umweltministeriums zwischen September 2014 und Januar 2015 habe sich das HLNUG schließlich im Januar 2015 zu einer Protokollnotiz bereit erklärt, das Wort ›Besorgnis‹ in Bezug auf die dort bewerteten Trinkwassergewinnungsanlagen nicht im wasserrechtlichen Sinn verwendet zu haben. Dadurch wurde es dem Regierungspräsidium Kassel wiederum ermöglicht, auch die weiteren Verwaltungsentscheidungen zur Laugenversenkung mit der These zu begründen, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung sei ausgeschlossen, da auch nach Ansicht des HLNUG in Bezug auf die bestehenden Gewinnungsanlagen keine Besorgnis bestünde.

Die letzten Versenkerlaubnisse vom 17.12.2015 und vom 23.12.2016 basieren entscheidend auf dem sogenannten 4-Phasenplan, den die hessische Umweltministerin und der Vorstandsvorsitzende der K+S AG im September 2014 unterzeichneten und der Öffentlichkeit präsentierten. Dieser sieht unter anderem eine Fortsetzung der Laugenversenkung bis Ende 2021 vor, schreibt aber auch deren endgültiges Ende zu diesem Termin fest. Weiterhin regelt der Plan eine Zeitschiene an Maßnahmen und Investitionen bis zu diesem Zeitpunkt, die bei Fortführung des Betriebs der Kaliwerke den Entsorgungsweg Versenkung ab Ende 2021 entbehrlich machen sollen.


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