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7. Februar 1968,

Organisation an das Gericht zur Scheidung

von Vater Jakob und Mutter Lilith:

Ihrem Gesuch vom 22. November 1967 entsprechend übermitteln wir Ihnen in den Beilagen die ergangenen Akten und einen ausführlichen Bericht unsere gesammelten Eindrücke über die Frage der Kinderzuteilung im Ehescheidungsprozess. Es darf nicht verantwortet werden, die elterliche Gewalt dem einen oder anderen Elternteil zu übergeben, da sowohl der Vater als auch die Mutter charakterlich zu labil und unstet veranlagt sind.

Die familiären Verhältnisse waren durch all die Zeit, da die Vaganten herumzogen, keine erfreuliche Sache. Alkoholismus, Hurerei, Herumziehen von einem Ort zum anderen, Schlägereien, das Betteln der Kinder und Stehlen, das nicht konforme Erziehen der Kinder wie auch die Pflege. U. a. kannten sie keinen geregelten Tages-Rhythmus, da oft ganze oder halbe Nächte nicht geschlafen wurde, war es natürlich schwierig, am anderen Tag für die Kleinen richtig zu sorgen. In dem Kinderheim, wo die 4 Geschwister seit einem Jahr platziert sind, hat man an der kleinen Luisa zum Teil beträchtliche Milieuschäden festgestellt.

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