Читать книгу 50 Jahre Frauenstimmrecht. 25 Frauen über Demokratie, Macht und Gleichberechtigung онлайн
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Trotz allem bleibt die Frage, ob die Verweigerung des Stimmrechts gegen das Gleichheitsgebot verstösst. Hierzu wird nochmals betont, die «Rechtsgleichheit als positives Recht [hat] nur unter den in der Bundesverfassung selbst enthaltenen Vorbehalten Geltung»ssss1. Denn Rechtsgleichheit meint, «dass Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandelt werden muss»ssss1. Bestehen «erhebliche Unterschiede» lässt sich «eine unterschiedliche rechtliche Behandlung […] begründen»ssss1. Und was «erheblich ist, bestimmt sich dabei nach den im Zeitpunkt des Erlasses eines Rechtssatzes bestehenden Verhältnissen und der in jenem Moment massgebenden Auffassung von Recht und Gerechtigkeit»ssss1.
Nun bestanden, so heisst es weiter, als die Verfassung formuliert wurde, zweifellos erhebliche Geschlechterunterschiede. Daher ist die Verweigerung des Stimmrechts weder ein Verstoss gegen die Verfassung oder die Gerechtigkeit noch stellt sie ein Unrecht dar. Was hier gesagt wird, ist: Die Frauen sind (bislang) keine dem Mann gleichwertigen Menschen, deshalb ist es kein Unrecht, sie nicht als gleichwertige Menschen zu behandeln.