Читать книгу 50 Jahre Frauenstimmrecht. 25 Frauen über Demokratie, Macht und Gleichberechtigung онлайн

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Mit anderen Worten: Staatsbürgerschaft, Demokratie und die Ausübung des Stimmrechts sind konstitutiv mit Männlichkeit verbunden, mehr noch: Sie sind essentiell für die Herstellung und Selbstvergewisserung bürgerlicher Männlichkeit. Die Verweigerung des Stimmrechts ist aus Sicht der Männer folglich nur konsequent: Die Gewährung des Frauenstimmrechts und damit die Präsenz von Frauen im politischen Raum stellen eine Bedrohung sowohl männlicher Suprematie als auch einer der zentralsten Möglichkeiten der Re-Produktion von Männlichkeit dar.

Begründung: Geschlechterdifferenzen – und die Frage des Unrechts

Die Idee der Rechtsgleichheit gilt als wesentliches Element der Demokratie.ssss1 Es stellt sich daher die Frage, wie der Ausschluss der Frauen aus dem Stimmrecht rechtlich eigentlich legitimiert wird. In der bereits angesprochenen Botschaft von 1957 finden sich hierzu einige aufschlussreiche Passagen.

Die Verwirklichung der Rechtsgleichheit der Frauen stösst, heisst es dort, auf «ganz besondere Schwierigkeiten», weil sie «fast alle Gebiete unserer Rechtsordnung, des öffentlichen und privaten Rechts, und unserer sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse tangiert»ssss1. Hier wird ausdrücklich konstatiert, dass eine Rechtsungleichheit zwischen Männern und Frauen besteht. Mehr noch, sie ist so grund­legend, dass sie alle gesellschaftlichen Bereiche durchzieht. Ihre Überwindung impliziert daher nicht nur «eine Menge rechtlicher, gesetzgeberischer, politischer, sozialer, psychologischer und anderer Fragen»ssss1. Sie erfordert zudem einen grundlegenden Wandel der gesamten Gesellschaft. Entsprechend wird erleichtert festgestellt, dass es beim Frauenstimmrecht nicht um «die Frage der Gleichberechtigung der Frau mit dem Manne schlechthin [geht], welche das letzte Ziel der Frauenbewegung zu sein scheint, […] sondern nur um die Prüfung der politischen Stellung der Frau»ssss1.

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