Читать книгу 50 Jahre Frauenstimmrecht. 25 Frauen über Demokratie, Macht und Gleichberechtigung онлайн

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In dieser Argumentation zeigt sich, was ich als «die Dialektik des bürgerlichen Gleichheitsverständnisses»ssss1 bezeichne. Danach impliziert Gleichheit, dass zwar von geringen Unterschieden abgesehen werden kann, ja abgesehen werden muss; nicht jedoch von «erheb­lichen» Unterschieden, wie eben die Verschiedenheit der Geschlechter. Die Anerkennung als Menschen mit gleichen Rechten basiert hier also auf der Anerkennung ihrer Gleichheit im Sinne von Identität. Während Verschiedenheit – ob reale oder unterstellte – gesellschaftliche Ungleichheit und damit Diskriminierung rechtfertigt. Der Diskurs natürlicher Geschlechterdifferenzen sowie die modernen Rassentheorien dienten genau dem Beleg grundlegender Verschiedenheit und damit zur Legitimation des Ausschlusses aus den Menschen- und Bürgerrechten.

Im Jahre 1957 stellt sich für den Bundesrat jetzt allerdings die Frage, «ob die Verschiedenheit des Geschlechts noch immer als erheblich genug angesehen werden müsse, um die Zurücksetzung der Frauen in den politischen Rechten zu rechtfertigen, oder ob die Gleichstellung der Geschlechter heute als ein Gebot der Gerechtigkeit zu gelten habe»ssss1.

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