Читать книгу Anna Göldi - geliebt, verteufelt, enthauptet. Der letzte Hexenprozess und die Entdämonisierung der Frau онлайн

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Keineswegs so ausgleichend und mildernd, wie oft dar­­gestellt, wirkte sich die 1532 erlassene, nach Kaiser Karl V. benannte Constitutio Criminalis Carolina (CCC) aus. Zwar trieb das Gesetzeswerk die Rechtsvereinheitlichung im deutschen Reich voran, das in Hunderte von Territorien mit ebenso vielen Rechtsordnungen aufgesplittert war. Zudem machte die CCC – anders als der Hexenhammer – zwischen den Geschlechtern keinen Unterschied und stellte nicht die Hexerei unter Strafe, sondern die «schadensstiftende Zauberei». Unheilvoll wirkte es sich jedoch aus, dass für die Ermittlung der Wahrheit das In­quisitionsverfahren propagiert wurde, was sadistischen Methoden Tür und Tor öffnete. Die Prozessma­ximen waren Denunzi­ation, Folter, Geheimjustiz, Geständniszwang – auf Hexen­­prozesse wie zuge­schnit­ten.

Auch wenn die eidgenössischen Orte Wert auf eigenstän­dige Rechtssetzung legten, beeinflussten die Werke von Heinrich Kramer, Jean Bodin, Benedikt Carpzov die Rechtslandschaft unseres Landes. Der Verfasser des Hexenhammers war als päpstlicher Inquisitor von Oberdeutschland vor allem im Raum Bodensee, Konstanz und Basel aktiv und brüstete sich am Ende seines Lebens damit, über zweihundert Hexenpro­zesse erfolgreich zum Abschluss gebracht zu haben.

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