Читать книгу Anna Göldi - geliebt, verteufelt, enthauptet. Der letzte Hexenprozess und die Entdämonisierung der Frau онлайн

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Nicht der glarnerischen Justiz anzulasten ist übrigens der Hexenprozess gegen drei Frauen, die in Uznach 1695 ange­klagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt wurden. Die Verfahrensherrschaft übten in diesem Fall nicht die Glarner aus, sondern die Schwyzer, wie der Uznacher Historiker Kilian Oberholzer in seinem 2019 veröffentlichten Buch Uznach in seiner farbigen Vergangenheit schreibt. Das Städtchen gehörte zum Untertanengebiet von Schwyz und Glarus, die im Turnus abwechselnd den Landvogt stellten. Im Jahr des Hexenprozesses war Schwyz am Zug. Initiator und treibende Kraft war der als Hexenjäger gefürchtete Schwyzer Landvogt Josef Anton Stadler (1661–1708). Er klagte die Frauen an, auf Besen durch die Lüfte geflogen und mittels Zauberei Tiere und Menschen krank gemacht zu haben. Der Stand Glarus wurde zwar als Partnerort einbezogen und nahm im Urteilsverfahren Stellung. Doch der Prozess lief weder vor glarnerischen Gerichten noch nach glarnerischen Verfahrensregeln ab.

Auch das Beispiel von Susanna Ackermann aus Kerenzen, die 1771 als «Hex und Unholdin» angeklagt wurde, kann nicht als Hexenprozess herangezogen werden, der mit dem Fall Göldi vergleichbar wäre. Ein nur wenige Zeilen umfassender Protokolleintrag lässt vermuten, dass es sich um einen Ba­gatellfall handelte. Offensichtlich wurden die Vorwürfe nicht weiterverfolgt und das Verfahren gegen die unter Vormundschaft stehende Frau schon bald fallen gelassen beziehungsweise einge­stellt.

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