Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Der Theologe Wolfgang Ullmann (rechts) bei einer Sitzung des Zentralen Runden Tisches Ende Januar 1990 im Berliner Schloss Niederschönhausen. Gemeinsam mit dem Regisseur Konrad Weiß (links) und der Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe gründet er 1989 die Bewegung »Demokratie Jetzt«. Nach der Wahl am 18. März 1990 wird er Abgeordneter der Volkskammer und deren Vizepräsident als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne. (picture alliance / dpa – Report / Peter Zimmermann)

Dementsprechend legte die erste Treuhandverordnung fest: »1. Zur Wahrung des Volkseigentums wird mit Wirkung vom 1. März 1990 die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums gegründet.« Wie mit dem Eigentum weiter zu verfahren sei, blieb offen: »Bis zur Annahme einer neuen Verfassung wird die Treuhandanstalt der Regierung unterstellt.«

An den sozialistischen Grundlagen der DDR wollte die Regierung Modrow damit nicht rütteln. Deshalb bestimmte die Treuhandverordnung, welche Vermögensteile betroffen waren, und schloss »das volkseigene Vermögen, das sich in Rechtsträgerschaft der den Städten und Gemeinden unterstellten Betriebe und Einrichtungen befindet, sowie das volkseigene Vermögen der als Staatsunternehmen zu organisierenden Bereiche und durch LPG genutztes Volkseigentum« aus. Die gesamte Infrastruktur – Post, Bahn, Wasserwege und Straßen – wurde zum »Sondervermögen«. Da die Gesetzgebung auf der Grundlage der geltenden DDR-Verfassung erfolgte, blieben auch Grund und Boden »unteilbar und unveräußerlich«.

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