Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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• Privatisierung durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermögensanteilen,

• Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,

• Stilllegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfähigen Unternehmen oder Unternehmensteilen.«

Damit war eine Konstruktion gefunden, mit der einerseits die DDR-Wirtschaft kompromisslos an die der Bundesrepublik angepasst wurde, gleichzeitig aber keine »Staatsholding« entstand. Das verhinderte später die »Durchgriffshaftung«, also das Einstehen des Eigentümers Treuhandanstalt für Fehler. Andererseits »regierte« sie in die ostdeutschen Betriebe hinein, denn jeder Pfennig, den diese brauchten, konnte nur von der Treuhand kommen. Wie eine »Konzernmutter« hielt sie alle Fäden in der Hand, war aber nicht verantwortlich, wenn etwas schiefging.

Vor diesem Hintergrund relativierte sich der Paragraph 2, Punkt 6, des Treuhandgesetzes: »(6) Die Treuhandanstalt hat die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu fördern, indem sie insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und deren Privatisierung Einfluss nimmt. Sie wirkt darauf hin, dass sich durch zweckmäßige Entflechtung von Unternehmensstrukturen marktfähige Unternehmen herausbilden und eine effiziente Wirtschaftsstruktur entsteht.«

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