Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Christa Luft, als Mitglied der Regierung Modrow bis zur freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 im Amt der Ministerin für Wirtschaft der DDR, erklärte: »Da eine Privatisierung im großen Rahmen nicht zu unseren Zielen gehörte, hatte es auch einer speziellen Behörde dazu nicht bedurft. […] Eine Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums zu schaffen, war in der Regierung und der von ihr beauftragten Arbeitsgruppe ›Wirtschaftsreform‹, ebenfalls in der Volkskammer oder am Runden Tisch dabei lange überhaupt kein Thema.«

Das änderte sich, als Hans Modrow und seinen Koalitionären während des Besuchs am 13. und 14. Februar 1990 in Bonn klar wurde, dass das Ende der DDR nahte. Darauf reagierten auch die Anfang 1990 am Runden Tisch politisch aktiv gewordenen oppositionellen Gruppen, die nun in einem zeitweilig rechtsfreien Raum mitregierten. Überlegungen darüber, was aus dem »Volkseigentum« werden sollte, gingen vor allem vom »Freien Forschungskollegium ›Selbstorganisation‹« aus. Sie kulminierten in der Idee zur Gründung der Treuhandanstalt. Der Ingenieur Matthias Artzt, Mitglied des »Forschungskollegiums«, erklärte: »Der konkrete Anlass für den Entwurf zur Gründung einer Treuhandgesellschaft war der 7. Fe­bruar. An diesem Tag waren die Minister ohne Geschäftsbereich bei Bundeskanzler Kohl eingeladen. Und sie hatten um einen Milliardenkredit gebeten. Kohl hat dieses abgelehnt. Und am gleichen Tag haben wir noch ein Interview mit dem Präsidenten der USA, Bush, gehört, der gesagt hat: Nun geht es nur noch um den Anschluss der DDR nach Artikel 23.« So entstand der »Vorschlag der umgehenden Bildung einer Treuhandgesellschaft (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am ›Volkseigentum‹ der DDR«. Sie sollte verhindern, dass sich im Einigungsprozess Funktionäre oder Spekulanten das DDR-Vermögen unter den Nagel rissen.

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