Читать книгу Leben nach der DDR. Was die Wende dem Osten brachte онлайн

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Wissenschaftler bemühten sich um eine differenzierte Betrachtung. Dennoch fällten auch sie ein hartes Urteil. Jan Priewe, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, erklärte zum Ende der Treuhand am 31. Dezember 1994: »Es wurde relativ regellos, mitunter willkürlich und manchmal kriminell privatisiert.«

Die mit Wirtschaftskriminalität befassten Professoren Klaus Boers von der Universität Münster und Hans Theile von der Universität Konstanz wiesen in diesem Zusammenhang auf folgenden Umstand hin: »Die Stabsstelle bearbeitete, meist nach externen oder internen Hinweisen, 3.661 strafrechtlich bedeutsame Vorgänge, unterlag dabei aber keinem Ermittlungs- und Anzeigezwang. In der Regel gerieten Mitarbeiter oder Unternehmen in den Blick, wenn sie im Verdacht standen, die Treuhand strafrechtswidrig geschädigt zu haben. Auf diese Weise wurden der Stabsstelle weit mehr Verdachtsfälle bekannt als der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Dies lag und liegt nicht zuletzt daran, dass sich Mitarbeiter, die einen strafrechtlich relevanten Verdacht hegen, eher an eine Einrichtung des Unternehmens wenden als an die Polizei oder Justiz. Allerdings beruhte letztlich nur ein Drittel der 1.426 die Treuhand betreffenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren auf Anzeigen der Stabsstelle. Auch die Anklagequote bewegte sich bei den von der Stabsstelle untersuchten Fällen mit 28 Prozent in einem für Wirtschaftsverfahren üblichen Rahmen.«

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