Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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§ 444
§ 442 I
§ 439 IV
§§ 275 I, II, 280 I 2, 286 IV, 323 VI, 325 V 2
5.3 Die Beweislast für und gegen eine Sachmängelhaftung
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Nach allgemeiner Regel, die auch für die Sachmängelhaftung gilt, muss im Streitfall der Käufer als Anspruchsteller die anspruchs- oder rechtsbegründenden Tatsachen, der Verkäufer als Anspruchsgegner die rechtfeindlichen Einwendungen und Einreden beweisen.
§ 363Verkäufer
Der Käufer muss erst dann den Sachmangel beweisen, wenn er die Kaufsache als Erfüllung angenommen hat
5.4 Die unberechtigte Mängelrüge
§ 280 I 1§ 280 I 2
5.5 Der Gang der Darstellung
Rechte des KäufersSachmangelGefahrübergangEinwendungen und Einreden des VerkäufersBeschaffenheitsgarantieRechtsmängelhaftungRechtskaufKonkurrenz
Verbrauchsgüterkaufs
4. Kapitel Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung1. Die Anspruchsgrundlage
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§ 437 Nr. 1 mit § 439 I§ 439 II§ 434§§ 446, 447
Bild 13: Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung
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Nacherfüllung
Die Absätze IV und V des § 439 berechtigen den Verkäufer dazu, die Nacherfüllung zu verweigern oder nach Lieferung einer mangelfreien Sache die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen.