Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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§ 444

§ 442 I

§ 439 IV

§§ 275 I, II, 280 I 2, 286 IV, 323 VI, 325 V 2

5.3 Die Beweislast für und gegen eine Sachmängelhaftung

53

Nach allgemeiner Regel, die auch für die Sachmängelhaftung gilt, muss im Streitfall der Käufer als Anspruchsteller die anspruchs- oder rechtsbegründenden Tatsachen, der Verkäufer als Anspruchsgegner die rechtfeindlichen Einwendungen und Einreden beweisen.

§ 363Verkäufer

Der Käufer muss erst dann den Sachmangel beweisen, wenn er die Kaufsache als Erfüllung angenommen hat

5.4 Die unberechtigte Mängelrüge

§ 280 I 1§ 280 I 2

5.5 Der Gang der Darstellung

Rechte des KäufersSachmangelGefahrübergangEinwendungen und Einreden des VerkäufersBeschaffenheitsgarantieRechtsmängelhaftungRechtskaufKonkurrenz

Verbrauchsgüterkaufs

4. Kapitel Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung

1. Die Anspruchsgrundlage

54

§ 437 Nr. 1 mit § 439 I§ 439 II§ 434§§ 446, 447

Bild 13: Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung


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Nacherfüllung

Die Absätze IV und V des § 439 berechtigen den Verkäufer dazu, die Nacherfüllung zu verweigern oder nach Lieferung einer mangelfreien Sache die Rückgabe der mangelhaften Sache zu verlangen.


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