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Wirksamkeit dieser InstrumenteEinsatz von EU-Mitteln

6. Energieausweise

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System für die Erstellung von Ausweisendurch unabhängiges FachpersonalVergleichEmpfehlungen für die kostenoptimale Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz

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Gebäudehülle oder gebäudetechnische Systeme

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technisch realisierbaralle Gebäude oder Gebäudeteile, die gebaut, verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet werden

7. Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen

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Wärmeerzeuger, Steuerungssystem und Umwälzpumpe

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Klimaanlagen

8. Änderungsrichtlinie 2018

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langfristigen Renovierungsstrategie bis in das Jahr 2050NiedrigstenergiegebäudeElektromobilität

9. Umsetzung in Deutschland

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EnEG)EnEV

X. Energieeffizienzrichtlinie

1. Regelungskonzept

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Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz20 % bis 2020MarktversagenMindestanforderungen

2. Energieeffizienzziele

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indikatives nationales Energieeffizienzziel

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Zwingend zu berücksichtigen

- Der Energieverbrauch der Union im Jahr 2020 darf nicht mehr als 1.474 Mio. t RÖE[223] Primärenergie oder nicht mehr als 1.078 Mio. t RÖE Endenergie betragen. - Die Vorgaben dieser Richtlinie sind zu berücksichtigen. - die Maßnahmen zur Erreichung der nationalen Energieeinsparziele[224] - sonstige Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene

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