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1.2.1 Erziehung

Erziehung beschreibt in der Regel eine zielgerichtete Einflussnahme auf einen anderen Menschen, der als Educand, d. h. als Zu-Erziehender gilt. Dies richtet sich auf Heranwachsende auf ihrem Weg als Teil der Gesellschaft. Als Erziehung werden nach Grupe und Krüger (2007, S. 90)

»diejenigen Maßnahmen und Prozesse bezeichnet, die den Menschen befähigen, seine Kräfte und Möglichkeiten zu entfalten mit Hilfe derer er selbständig und mündig werden kann.«

Dies geschieht im jeweiligen sozialen Kontext, womit der Begriff, bedingt durch den gegebenen gesellschaftlich-kulturellen Rahmen, eine klare normative Komponente besitzt. Erziehung als intentionales Handeln

»[…] kann man – in Anlehnung an Brezinkas Definition – beschreiben als einen ›Prozess der zielgerichteten Beeinflussung zu einem als wertvoll erachteten Verhalten‹ (1974, 95 ff.)« (Beckers, 2001a, S. 28).

Gängige Begriffsdefinitionen unterscheiden zwischen, oben dargestellter, intentionaler Erziehung im Sinne eines engen Begriffsverständnisses und stellen dem eine funktionale Erziehung in einem weiten Verständnis von Erziehung, als nicht-intentional, gegenüber. Neuber et al. (2013) formulieren dazu:


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