Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei. Zwischen Konflikt und Kooperation онлайн
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• Art des Delikts: Zentral ist hier die Gruppe sog. opferloser Delikte. Es handelt sich um Straftaten, bei denen es keine persönlich Geschädigten gibt – und mithin niemanden, der/die die Tat zur Anzeige bringen könnte. »Opferlose Delikte« kommen in zwei Konstellationen vor. Eine Gruppe besteht aus verbotenen Handlungen, bei denen alle Beteiligten die Handlung wollen, die Unterscheidung zwischen TäterIn und Opfer also hinfällig ist; illegales Glücksspiel oder Drogenhandel sind prominente Beispiele. Bei der anderen Gruppe kommt keine Person unmittelbar zu Schaden, z.B. Steuerhinterziehung oder illegales Müllvergraben. Bei Delikten mit persönlichen Opfern ist die Anzeigewahrscheinlichkeit sehr hoch. Gibt es keine Opfer, sinkt die Anzeigewahrscheinlichkeit erheblich. Diese Delikte werden nur dann bekannt, wenn gezielt Anstrengungen unternommen werden, ihnen nachzuspüren. Weil die Aufdeckung dieser Delikte von den Anstrengungen der Behörden abhängig ist, werden sie als »Kontroll-« oder »Holdelikte« bezeichnet.