Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei. Zwischen Konflikt und Kooperation онлайн

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Die Wandlungen dessen, was »Kriminalität« bedeutet, resultieren aus drei Prozessen, die zu unterschiedlichen Zeiten, aber auch gleichzeitig in unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern stattfinden können.

1. Prozesse der Kriminalisierung: Vormals straffreies, legales Verhalten wird unter Strafe gestellt. Beispiele: Geldwäsche, terroristische Vereinigung, Stalking, Cyber-Mobbing, Vermummung bei Demonstrationen.

2. Prozesse der Entkriminalisierung: Vormals unter Strafe gestelltes Verhalten wird legalisiert, d.h. nicht weiter mit Strafe bedroht. Beispiele: Betteln, Kuppelei.

3. Prozesse der Entpönalisierung: Ein Verhalten wird weiterhin mit Strafe bedroht, aber diese Strafe (lat. poena) wird nicht verhängt. Beispiele: Besitz von Betäubungsmitteln zum »Eigenbedarf«; Abtreibung (§ 218 StGB).

Die unterste Stufe rechtswidrigen Verhaltens sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden definiert als »rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen«, die (maximal) mit einer Geldstrafe geahndet werden können (§ 1 Abs. 1 OWiG). Im Rahmen von Kriminalisierungs-/Entkriminalisierungsprozessen kann es geschehen, dass Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten ›hochgestuft‹ oder Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten ›herabgestuft‹ werden.


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