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2.1 Kriminalität und Sicherheit
2.1.1 Kriminalität und Kriminalisierung
»Kriminalität« ist eine soziale Kategorie. Eine Handlung ist nicht wesensmäßig kriminell oder nicht kriminell, sondern sie wird das erst durch Zuschreibungen. Die einfachste und bedeutungsvollste Form dieser Zuschreibung ist die durch den Gesetzgeber: Ein allgemeingültiges Gesetz legt fest, diese oder jene Handlung ist verboten und wer sie gleichwohl begeht, wird mit einer Strafe bedroht.
Primäre Kriminalisierung
Diese »primäre Kriminalisierung « unterliegt historischen und gesellschaftlichen Wandlungen. In dem Unter-Strafe-Stellen kommt ein besonderes Unwerturteil zum Ausdruck. Die verbotene Handlung gilt als so schädlich, dass sie mit den Mitteln des Strafrechts unterbunden werden bzw. – wenn das nicht gelingt – bestraft werden soll. Ob eine Handlung mit Strafe bedroht wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Die wichtigsten sind die Folgenden.
• Die gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen über die Schädlichkeit oder Verwerflichkeit von Handlungen: Dass Betteln keine Straftat, sondern Ausdruck einer sozialen Notlage ist, setzte sich erst 1974 in der Bundesrepublik durch; besonders im Sexualstrafrecht (z.B. Strafbarkeit der Homosexualität) fanden die dominierenden moralischen Überzeugungen einen strafrechtlichen Ausdruck.