Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei. Zwischen Konflikt und Kooperation онлайн

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Ziel

Der institutionell vorgegebene Zielhorizont der Polizei ist auf die Rechtsordnung ausgerichtet. Wenn alle sich an die im Recht formulierten Regeln halten, dann hat die Polizei ihre Aufgabe erfüllt, dann wäre sie überflüssig. Dass soziale Sachverhalte eine Rolle dabei spielen, ob die Menschen sich an das Recht halten, wird von der Polizei durchaus in Rechnung gestellt, aber in diesem Feld liegen weder ihre Handlungsmöglichkeiten noch ihr originäres Ziel. Weil das Recht für alle gleich gilt, muss die Polizei die sozialen Unterschiede ignorieren.

Aus der Sicht der Sozialen Arbeit ist die Frage, ob ihre KlientInnen mit dem Recht in Konflikt geraten, nur eine der Dimensionen, in denen Probleme bestehen können. Deshalb kann Soziale Arbeit die rechtliche Würdigung des Verhaltens ihrer Klientel nicht ignorieren. Aber im Zentrum steht nicht die legale, sondern die soziale Integration der Betroffenen.

Verhältnis zu AdressatInnen

In Bevölkerungsumfragen zeigen sich regelmäßig hohe Vertrauens- und Zustimmungswerte zur Polizei. Allerdings sind das sehr abstrakte Befunde. Einerseits sinken die Vertrauenswerte erheblich, wenn Gruppen befragt werden, die schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben oder diese befürchten. Andererseits ist auch das Verhältnis der ›rechtschaffenen Normalbürger‹ zur Polizei durchaus ambivalent. Denn PolizistInnen vertreten das staatliche Gewaltmonopol, als uniformierte und bewaffnete SchutzpolizistInnen repräsentieren sie dieses auch optisch, so dass das Autoritätsgefälle zwischen Staatsmacht und BürgerIn offenkundig wird.


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