Читать книгу Soziale Arbeit und Polizei. Zwischen Konflikt und Kooperation онлайн
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Bedeutung des Rechts
Die ›Leistung‹ des Rechts für die Polizei besteht darin, dass es ihr legale Handlungsräume eröffnet, sofern diese Handlungen Eingriffe darstellen. Das Eingriffsrecht ist für die Polizei zentral, weil es ihr Handeln gleichzeitig legitimiert und begrenzt. Erst durch dieses Recht wird der Raum erzeugt, in dem die Rechte von BürgerInnen unmittelbar (physisch) beschnitten werden dürfen.
Im Bereich der Sozialen Arbeit ist das Recht an die KlientInnen adressiert. Das Sozialrecht definiert Ansprüche von »Leistungsberechtigten« gegenüber sozialstaatlichen Einrichtungen. Soziale Dienstleistungen, die von SozialarbeiterInnen erbracht werden können, sind ein Teil dieser Leistungen. Der Handlungsraum Sozialer Arbeit erschöpft sich zudem nicht im rechtlich Vorgegebenen.
Zentrales Prinzip
In der Sozialarbeit wird das Handeln von den Erfordernissen des Einzelfalls bestimmt, die nur in wenigen Fällen rechtlich definiert sind. Sie ergeben sich in der Regel aus den Problemwahrnehmungen von Betroffenen und/oder aus Problemzuschreibungen. Dabei wird die Rolle der Sozialen Arbeit darin gesehen, zur Bewältigung des Problems beizutragen, wobei die Art der Bewältigung sich aus den professionellen Standards und nicht aus rechtlichen Vorgaben ergibt. Deshalb operiert die Soziale Arbeit nach dem »Zweckprogramm«: Um etwas zu erreichen (ein Problem zu lösen), unternimmt sie die Aktivitäten, die ihr nach Lage des Falles als zweckmäßig erscheinen.