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So tönt es in diesem Städtchen, und allen ist wohl dabei, und vielleicht versinkt wieder einmal ein Teil.

PS I: Nachdem die Reportage im Juni 1984 in der Zeitschrift BILANZ erschienen ist, erscheint bald darauf die polizeiliche Ausschreibung im SCHWEIZERISCHEN POLIZEIANZEIGER, und nachdem sich der Autor dem militärischen Untersuchungsrichter des Divisionsgericht 11 gestellt hatte, wurden er und der Fotograf Roland Gretler je zweieinhalb Stunden getrennt verhört, und zwar punkto «verbotener Veröffentlichung über eine militärische Anlage». Gemeint sind die weithin sichtbaren Bloodhound-Raketenanlagen oberhalb Menzingens, die Tausende von Spaziergängern schon betrachtet haben und die auch vom Swissair-Kursflugzeug aus, Linie Zürich–Rom, bequem eingesehen werden können. Das Verhör wurde von den Untersuchungsorganen, welche im militärischen Ornat erschienen waren, mit aller gebotenen Ernsthaftigkeit geführt – war landesverräterische Absicht im Spiel? Wollten die Delinquenten dem Lande und seinen Streitkräften bewusst schaden? Wie nahe sind sie an die Objekte herangekommen? Waren sie, angestiftet vom Chefredaktor der Zeitschrift BILANZ? Haben sie aus eigenem Ermessen gehandelt? Sind sie einschlägig vorbestraft?

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