Читать книгу Hoffen auf Aufklärung. Ungelöste Morde in der Schweiz zwischen Verfolgung und Verjährung онлайн

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Einzelne im Buch dargestellte Kapitalverbrechen sind auch jüngeren Datums, so etwa der Rätseltod von Ylenia im Jahr 2007 oder der Zoomord von Bad Ragaz im Jahr 2012 (im Buch mit «Mord im Heidiland» betitelt), ein Fall voller Irrungen und Wirrungen. Doch die meisten der im Buch dargestellten Morde sind nicht nur ungelöst, sondern auch verjährt und können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, bleiben somit für immer ungeklärt.

In der Schweiz tritt die Verjährung bei Mord nach dreissig Jahren, bei vorsätzlicher Tötung schon nach fünfzehn Jahren ein. Selbst wenn sich noch interessante neue Erkenntnisse ergeben, sind strafprozessuale Zwangsmassnahmen wie Verhaftung oder Hausdurchsuchung nicht mehr möglich, können Personen gegen ihren Willen nicht mehr befragt werden. Mögliche Beweismittel wie die Kleidungsstücke der Opfer werden für immer beseitigt.

Die Frage kommt immer wieder aufs politische Tapet: Soll die Verfolgbarkeit eines Tötungsdeliktes befristet werden? Des schwersten aller Verbrechen? Ist die heutige Verjährungsregelung bei Mord sinnvoll? Braucht es sie überhaupt? Nachdem schon frühere Anläufe für Gesetzesänderungen gescheitert waren, sprach sich der Nationalrat klar für die Beibehaltung der heutigen Verjährungsregelung aus. In einer Motion vom März 2016 hatte der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer (57) ihre Aufhebung gefordert. Der Vorstoss wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt.

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