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Mit vorzüglicher Hochachtung

Im Namen des Gemeinderates

25. Juni 1966,

Schreiben der Gemeindepolizei

Wir stellen fest, dass Frau Lilith mit den Kindern und ihren beiden Zuhältern Kurt und Pietro um 20 Uhr unsere Gemeinde fluchtartig verlassen hat!

Vater Jakob hat seinen Wohnsitz immer noch in unserer Gemeinde.

Mit vorzüglicher Hochachtung

[Gemeindepolizei]

9. November 1966,

Schreiben der Leitung einer Organisation

Mit einem Schreiben haben wir das Gerichtspräsidium der Stadt ersucht, im Ehescheidungsverfahren Mutter Lilith und Vater Jakob die vorsorglichen Massregeln gemäss Art. 145 ZGB in Bezug auf die Versorgung der Kinder zu treffen.

Als Begründung für diese Massnahme haben wir festgestellt, dass der Stadtrat, als Vormundschaftsbehörde am 14. August 1962 die Wegnahme der Kinder verfügt hat. (Diese Verfügung wurde im ­Beschwerdeverfahren am 18. Februar 1963 sanktioniert)!

Da sich für die Kinder in der Zeit nichts geändert hat, sei eine Wegnahme der Kinder dringend erforderlich.

Das Gerichtspräsidium teilt uns nun mit, das bis heute kein Präliminarbegehren eingegangen sei, gestützt auf welches die Verhältnisse der Familie zu regeln wären.

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