Читать книгу Kreuz Teufels Luder онлайн

63 страница из 116

Am 26. Mai 1966 hatten sie zum Mittagessen ­Hundefleisch. Die Wohnung ist ihnen seit dem ­13. Januar 1966 gekündigt. Eine andere haben sie bis jetzt noch nicht.

Wir schildern ihnen diese Umstände, weil in nächster Zeit fürsorgliche Massnahmen getroffen werden müssen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

[Der Gemeindepolizist]

1. Juni 1966,

Brief des Gemeindeammanns an Zuhälter Pietro

Dem Gemeinderat ist bekannt geworden, dass Sie nicht regelmässig Arbeiten. Wir sehen uns deshalb veranlasst, Sie wegen dieses arbeitsscheuen ­Lebenswandels allen Ernstes zu verw[arnen und Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Personen, die sich der Gefahr eines Notstandes und der Verarmung aussetzen gemäss Art. 370 ZGB unter Vormundschaft gestellt werden müssten. Wir wären veranlasst gegen sie vormundschaftliche Massnahmen zu ergreifen, falls Sie in Zukunft nicht regelmässig ar­beiten sollten.

Hochachtungsvoll

Im Namen des Gemeinderates

1. Juni 1966,

Brief des Gemeinderates an Frau Alice

(...) Wir übermitteln Ihnen beiliegend die zwei Zuschriften an die beiden Zuhältern von Frau ­Lilith, sowie den Bericht der Gemeindepolizei über die Familienverhältnisse vom 31. Mai 1966 mit dem Ersuchen, zu diesen Akten Stellung nehmen zu ­wollen. Der Gemeinderat wird sowohl die beiden Herren auffordern, sofort für regelmässige Arbeit zu sorgen, ansonst der Gemeinderat gehalten wäre, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Zu­hälter Kurt hat in der Gemeinde keine Schriften deponiert, weshalb ihm auch Wegweisung angedroht wird. Wie uns der Herr Gemeinderat mitteilt, wäre Vater Jakob bereit, zwei der vier Kinder auf seine Kosten und freiwillig in das Kinderheim zu ver­bringen. Wir ersuchen Sie, mit ihm in dieser Angelegenheit zu sprechen und von ihm eine schrift­liche Erklärung zu verlangen.

Правообладателям