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Anschliessend möchten wir festhalten, dass sich eine Versorgung der Kinder aus den oben ­erwähnten Beobachtungen nicht aufdrängt, dass die finanziellen Mittel aber sehr knapp sein dürften (Miet­zinsrückstand) und sich Massnahmen eher in diesem Bereich aufdrängen dürften.

Mit freundlichen Grüssen

Frau Alice

11. Januar 1967,

Schreiben des Fürsorgeamtes

Bekanntlich ist der Fall Mutter Lilith die am 18. Juni 1966 in eine andere Gemeinde fortzog, neuer­dings aktuell geworden.

Folgende Erkenntnisse haben wir gewonnen

1. Die Familie wurde von Frau Alice, die durch den Gemeinderat mit dem Schreiben vom 8. Nov. 1965 mit der Erziehungskontrolle über die vier Kinder ­beauftragt worden war, häufig besucht und intensiv betreut.

Ich selber habe die Familie nur wenige Male besucht, dabei aber leider nie befriedigende ­Verhältnisse angetroffen. Die vier Kinder waren in einem Zimmer eingesperrt – die Mutter lag um 11 Uhr noch im Bett, ein andermal waren sie ebenfalls aus der Stube ausgeschlossen und hatten im kalten Gang, zum Teil dürftig bekleidet, sich zu verweilen, Küche und Stube in bedenklicher Unordnung.

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