Читать книгу Kreuz Teufels Luder онлайн

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Ich musste die Feststellung machen, dass die Eltern (zum Teil mit den Kindern) viel unterwegs waren.

Um eine Unterstützung wurde ich nur einmal in der ersten Zeit ihrer Niederlassung gebeten.

Einer Überwachung und Betreuung werden die Kinder auch in Zukunft bedürfen. Die beiden Eltern sind ihrer Erziehungsaufgabe nicht gewachsen, vor allem wird das charakterliche Benehmen der Mutter und der Männer die ein und ausgehen (Nikotin, Alkohol, viel auswärts sein, keine religiöse Bedürfnisse) die Kinder sehr gefährden. (...)

8. November 1965,

Protokoll der neuen Wohngemeinde

Als Erziehungskontrollperson wird ernannt Frau Alice am Hübeliweg mit dem Auftrag, periodische Kontrollen durchzuführen und dem Gemeinderat ­Mitteilung zu machen, falls sich Massnahmen im Sinne von Art. 283/85 ZBG aufdrängen sollten. Nach Ablauf von 2 Jahren ist dem Gemeinderat über die Erziehungskontrolle schriftlich Bericht zu erstatten.

9. Dezember 1965,

Schreiben der Gemeindepolizei

Im Gemeinderat ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass die im Dollhaus wohnhafte Frau Lilith in sittlicher Beziehung zu Klagen Anlass gebe. Es sei deshalb die Frage zu prüfen, ob die Kinder der dort lebenden Lilith in sittlicher Beziehung nicht gefährdet seien.

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