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Am Abend vor der Hinrichtung, einige Stunden nach Ablehnung des Gnadengesuchs durch die Vereinigte Bundesversammlung, habe er seine Kompanie feldmarschmässig heraustreten lassen und ihr die «kleine Morgenübung» vom nächsten Tag erklärt. 40 Mann für die Absperrung des Richtplatzes, 40 Mann für die Erschiessungspelotons, fast lauter Metzger. «Es ist dies eine Aufgabe, vor der sich keiner der Anwesenden drücken kann. Es gibt keine Freiwilligen, aber es gibt auch keine Dispensierten», sagte Rupp der Mannschaft. «Leider sind zwei Angehörige unserer Einheit, zwei Unteroffiziere, das Opfer der nazistischen Propaganda geworden, und unserer Einheit ist der Befehl erteilt worden, das Todesurteil innerhalb von 24 Stunden zu vollstrecken. Einzelheiten ihrer Verfehlungen kennen wir nicht, denn aus Sicherheitsgründen muss der Tatbestand geheimgehalten werden.»* * Laut Militärstrafrecht muss die Einheit, zu der die Delinquenten gehören, diese erschiessen.

Im nahen städtischen Schlachthaus «wurden anschliessend die Befehlstechnik und die Schussabgabe einexerziert». Hauptmann Rupp und ein Oberleutnant Meinhold hatten sich als Zielobjekte zur Verfügung gestellt, denn die Mannschaften hatten nicht die Gewohnheit, auf lebende Objekte anzulegen. Es wurde ohne Munition geprobt. Die Offiziere stellten sich einfach vor die Mannschaft und befahlen, auf Kopf und Brust anzulegen, je zehn Mann auf Brust, je zehn auf Kopf.

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