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Im Ordner die Protokollakten: Der Regierungsrat X. von Zauggs Heimatkanton und der Regierungsrat Y. des Erschiessungskantons, welche protokollarisch das Recht zur Anwesenheit auf dem Richtplatz haben, verzichteten auf diese Anwesenheit. Auch die Verteidiger wollten nicht beiwohnen. Dann die pathologisch-anatomische Diagnose (die Leichen wurden sofort seziert): Hinrichtung durch Erschiessen. 17 Treffer. 6 Kopfschüsse, 11 Brustschüsse, Sprengung der Schädelkapsel, Schädelbasisfrakturen, weitgehende Zertrümmerung des Gehirns, Schädelschwartenriss, Abriss des linken Ohrläppchens, Zertrümmerung der Brustwirbelsäule, Paravertebrale Frakturen der 2. bis 6. Rippe, 3 Herzdurch- und -streifschüsse, Zerreissung des Herzbeutels, beider Lungenoberlappen und des linken Lungenunterlappens, mehrfache Durchtrennung der Brustschlagader. Hämothorax duplex, zwei Rachenwanddurchschüsse, Zertrümmerung des rechten Humeruskopfes, vacuoläre Depression der Leber.» Signiert: Professor K., eine Kapazität auf dem Gebiet der Pathologie. Dann ein Brief vom protestantischen Pfarrer der Heimatgemeinde Zauggs (eines Dorfes im Emmental): «… dass verschiedene Geschwister nicht einverstanden sind, dass man die Asche Ferdinands ins Grab der Eltern lege, denn das würde dieses Grab der Eltern schänden. Sie können sich gar nicht auf die Tatsache stellen, dass es eine göttliche Vergebung gibt, unter die wir uns selbst dann zu beugen haben, wenn eine weltliche Gerichtsbarkeit keine Gnade mehr geben kann, wie es in diesem Fall wohl geschehen muss.» Die Asche Zauggs und die Leiche Schläpfers kamen dann, weil die Angehörigen sie nicht haben wollten, auf einen Friedhof der Innerschweiz.

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