Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

108 страница из 217

1.2 Die Preisgefahr beim gegenseitigen Vertrag und beim Kauf

§ 275 I§ 326 I 1gesetzliche Normalfall.

Die §§ 446, 447 nehmen den Kauf von dieser allgemeinen Regel aus.

Beweislast

Bild 18: Der Übergang der Preisgefahr


ssss1

2. Der Gefahrübergang durch Übergabe an den Käufer

97

§ 446 S. 1wenn die verkaufte Sache nach der Übergabe an den Käufer durch Zufall untergeht oder verschlechtert wird

Die Kaufsache geht unter,Verschlechtert

VersendungskaufErbschaftskaufAnnahmeverzug des Käufers

3. Der Gefahrübergang durch Auslieferung beim Versendungskauf

3.1 Der Gefahrübergang

98

Beim Versendungskauf geht die Preisgefahr schon mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beförderer auf den Käufer über. Gemäß §§ 447 I, 448 I reist die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Käufer trägt freilich nicht jede Gefahr sondern nur die Transportgefahr[238].

§ 447 I

3.2 Der Versendungskauf

§ 447 Iauf Verlangen des KäufersVereinbarung

Streckengeschäft

3.3 Die Auslieferung der Ware an die Transportperson


Правообладателям