Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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1.2 Die Preisgefahr beim gegenseitigen Vertrag und beim Kauf
§ 275 I§ 326 I 1gesetzliche Normalfall.
Die §§ 446, 447 nehmen den Kauf von dieser allgemeinen Regel aus.
Beweislast
Bild 18: Der Übergang der Preisgefahr
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2. Der Gefahrübergang durch Übergabe an den Käufer
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§ 446 S. 1wenn die verkaufte Sache nach der Übergabe an den Käufer durch Zufall untergeht oder verschlechtert wird
Die Kaufsache geht unter,Verschlechtert
VersendungskaufErbschaftskaufAnnahmeverzug des Käufers
3. Der Gefahrübergang durch Auslieferung beim Versendungskauf
3.1 Der Gefahrübergang
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Beim Versendungskauf geht die Preisgefahr schon mit Auslieferung der Kaufsache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beförderer auf den Käufer über. Gemäß §§ 447 I, 448 I reist die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Käufer trägt freilich nicht jede Gefahr sondern nur die Transportgefahr[238].
§ 447 I
3.2 Der Versendungskauf
§ 447 Iauf Verlangen des KäufersVereinbarung
Streckengeschäft