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3.6 Die Haftung des Verkäufers

§ 447 II

4. Die Nutzungen und Lasten der Kaufsache

100

§ 446 S. 2 mit § 100

§ 436 Ioffene Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge

5. Die Kosten der Übergabe oder Versendung

§ 448 I

§ 448 II

10. Kapitel Die Einwendungen und Einreden des Verkäufers gegen die Sachmängelrechte des Käufers

1. Die Verteidigung des Verkäufers

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Der Verkäufer kann die Sachmängelhaftung auf zweierlei Art und Weise bekämpfen: Er kann die anspruchsbegründenden Behauptungen des Käufers bestreiten und diesen zum Beweis zwingen, und er hat mancherlei anspruchsfeindliche Einwendungen und Einreden, die er freilich auch beweisen muss, wenn der Käufer sie bestreitet.

Gegennormen

Bild 19: Einwendungen und Einreden des Verkäufers gegen die Sachmängelrechte des Käufers


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2. Die vereinbarte Haftungsbeschränkung

2.1 Die Individualvereinbarung

102

§ 444

vollständige Haftungsausschluss

Beispiele

- Der im Grundstückskaufvertrag notariell vereinbarte umfassende Haftungsausschluss für Sachmängel erfasst auch Eigenschaften des Grundstücks und Gebäudes, die nach den Erklärungen des Verkäufers zu erwarten oder in einem Exposé angegeben sind (BGH NJW 2017, 150: Baujahr). - Verkauf eines Grundstücks „wie es steht und liegt“ (BGH 74, 210), oder „ohne Gewähr für Güte, Grenzen und Beschaffenheit“ (BGH 34, 32). - Der Ausschluss der Haftung für „sichtbare und unsichtbare Mängel“ des verkauften Hausgrundstücks erfasst nicht Mängel, die erst nach Kaufabschluss, aber noch vor der Übergabe durch einen Wassereinbruch entstehen (BGH NJW 2003, 1316). - „Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind.“. Der zweite Satz der beliebten Klausel ist kein Versprechen der Mängelfreiheit, sondern nur eine Wissenserklärung (BGH NJW 91, 1181; 95, 1549). - Verkauf aus privater Hand§ 476 I 1 - Wer beim Neuwagenkauf seinen Altwagen in Zahlung gibt, schließt stillschweigend seine Haftung für Verschleißmängel aus (BGH 83, 334). - Nicht

Der Verkäufer kann auch eine bestimmte Eigenschaft vereinbaren und im Übrigen die Haftung ausschließen[252]. Neben einer Beschaffenheitsvereinbarung über die Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens beschränkt sich der stillschweigende Gewährleistungsausschluss auf Mängel nach § 434 I 2[253].


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