Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

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§ 166 IArglist seines „Wissensvertreters“

2.3 Die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers

Dass sich der Verkäufer, soweit er eine bestimmte Eigenschaft der Kaufsache garantiert hat, nach § 444 auf eine vertragliche Beschränkung seiner Mängelhaftung nicht berufen darf, versteht sich von selbst[266].

2.4 Der Kauf eines neuen Eigenheims

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Unwirksam ist nach der Rechtsprechung der „formelhafte“ Ausschluss der Gewährleistung für ein neues oder umgebautes Eigenheim, wenn der Notar ihn nicht ausführlich mit dem Käufer erörtert hat[267]. Gemeint ist nicht etwa der vorformulierte, sondern der individuell vereinbarte Haftungsausschluss.

2.5 Die Beschränkung der Sachmängelhaftung durch allgemeine Geschäftsbedingungen

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individuelle Zusicherung des Verkäufers§ 305b

Mehrdeutige AGB sind nach § 305c II eng und gegen den Verwender auszulegen

neuer Sachennach § 309 Nr. 8b unwirksamwenn sie

- aa) - bb) - cc) - dd) - ee) - ff)

§ 307gebrauchter Sachen§307 I 1

Verbrauchsgüterkauf§ 475 I

3. Die Kenntnis und die grobfahrlässige Unkenntnis des Käufers vom Sachmangel


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