Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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5.1 Die Beweislast
108
§§ 280 I 2, 286 IVNichtschuldanspruchshindernde Einwendung, die der Verkäufer beweisen muss§ 280 I 2
§ 311a II 2
5.2 Der Umfang der Entlastung
109
§§ 276 I, 278
Sofort stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Verkäufer seine Ware untersuchen soll, bevor er sie (weiter-) verkauft. Für den Handel mit industriellen Massenartikeln ist sie in der Regel zu verneinen.[283]
Garantieversprechen
BeschaffungsrisikoGattungsware
6. Die Verjährung der Sachmängelansprüche
6.1 Die Verjährungsfristen
110
Die Sachmängelansprüche des Käufers haben ihre eigene Verjährung, die nach Fristdauer und Beginn von der Regelverjährung der §§ 195, 199 abweicht[287].
§ 438 I
- 5 Jahren Nr. 2aNr. 2b - 2 JahrenNr. 3NacherfüllungMangelschädenMangelfolgeschäden
§ 438 I Nr. 1
6.2 Der Verjährungsbeginn
111
§ 438 IIÜbergabeAblieferung
6.3 Die Verjährung bei Bauwerken und Baustoffen
112
§ 438 I Nr. 2
Kauf eines bebauten GrundstücksBauwerk
Baustoffe
Teile einer Photovoltaikanlage