Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

115 страница из 217

5.1 Die Beweislast

108

§§ 280 I 2, 286 IVNichtschuldanspruchshindernde Einwendung, die der Verkäufer beweisen muss§ 280 I 2

§ 311a II 2

5.2 Der Umfang der Entlastung

109

§§ 276 I, 278

Sofort stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Verkäufer seine Ware untersuchen soll, bevor er sie (weiter-) verkauft. Für den Handel mit industriellen Massenartikeln ist sie in der Regel zu verneinen.[283]

Garantieversprechen

BeschaffungsrisikoGattungsware

6. Die Verjährung der Sachmängelansprüche

6.1 Die Verjährungsfristen

110

Die Sachmängelansprüche des Käufers haben ihre eigene Verjährung, die nach Fristdauer und Beginn von der Regelverjährung der §§ 195, 199 abweicht[287].

§ 438 I

- 5 Jahren Nr. 2aNr. 2b - 2 JahrenNr. 3

NacherfüllungMangelschädenMangelfolgeschäden

§ 438 I Nr. 1

6.2 Der Verjährungsbeginn

111

§ 438 IIÜbergabeAblieferung

6.3 Die Verjährung bei Bauwerken und Baustoffen

112

§ 438 I Nr. 2

Kauf eines bebauten GrundstücksBauwerk

Baustoffe

Teile einer Photovoltaikanlage

6.4 Die Arglist des Verkäufers


Правообладателям