Читать книгу Kulturtheorie. Einführung in Schlüsseltexte der Kulturwissenschaften онлайн

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Das dritte Grundelement ist das symbolische BandBand, symbolisch des Eigentums, der Teilung der Felder. All diese Grundelemente haben einen funktionalen und einen symbolischen Aspekt.14 Nur in diesem untrennbaren Konnex entfaltet sich ihre suggestive Kraft, jene kulturelle Energie, denen sich die Menschen einer Gemeinschaft unterwerfen. Der SymbolismusSymbolismus dieser feierlichen DingeDinge umreißt den kulturellen Aspekt (Kultur II), der Vertrag den sozialen (GesellschaftGesellschaft, gesellschaftlich). Der selbstverständliche RaumRaum dieses Geschehens wäre die Gesamtkultur (Kultur I → Kap. 1).

In eine moderneModerne, modern, -moderne SpracheSprache übersetzt, stellt die erste FunktionFunktion paradigmatisch den synchronenSynchronie, synchron Aspekt jeder Kultur dar, eben das symbolische BandBand, symbolisch zwischen den Lebenden, das durch die Geschlechterbeziehung seine prominenteste und exponierteste, ‚tiefste‘ Formgebung erhält. Es stiftet Zusammenhang und IdentitätIdentität und weist so über die rein funktionale Absicht hinaus. Dass dieses Bedürfnis auch in modernen Gesellschaften fortlebt, kann man sich an zwei Beispielen anschaulich machen. Das erste betrifft die Forderung homosexueller Gruppen in den westlichen Gesellschaften nach einer symbolischen Anerkennung homosexueller Paare in Form der Ehe. Diese Forderung hat, von der praktischen Seite (Erbschaft, Steuer) einmal abgesehen, mit der kulturellen Anerkennung und dem sozialen Prestige der traditionellen Ehe zu tun, die sie ungeachtet oder gerade trotz ihrer unverkennbaren Krisensymptome noch immer zu besitzen scheint. Aber ganz offenkundig besteht in Kulturen ein Bedürfnis, der eigenen LebenspraxisLeben, Lebens-, -leben Gültigkeit zu verschaffen und sie symbolisch-mythisch zu bearbeiten. Nur so ist es zu erklären, dass auch unverheiratete Paare ganz eigene private RitualeRitual entwickeln, um ihre Zusammengehörigkeit jenseits staatlicher Beglaubigung einander zu versichern und zu verbürgen.

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