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Herr C. Frangi, Karosseriespengler

Der Lehrling benötigt folgendes persönliches Werkzeug: 1 Doppelmeter, 1 Bleistift, 1 Notizbüchlein. Besondere Regelungen: Aufräumen nach Arbeitsschluss. Als freie Tage im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gelten alle katholischen Feiertage sowie Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag. Der Lehrling erhält für seine Arbeitsleistung folgenden Lohn: 1. Lehrjahr per Stunde Fr. –.40; 4. Lehrjahr per Stunde Fr. –.65/–.70.

So und ähnlich lautet der Lehrvertrag zwischen dem Karosseriespengler Frangi und dem Lehrling Josef Siffert, Sohn des Alois, gültig von Mai 1952 bis Mai 1956. Frangi sagt: Ich war meinen Lehrlingen eine Art Vater. Die waren so unkultiviert. Musste ihnen beibringen, dass man das Messer in der rechten und die Gabel in der linken Hand hält. War streng, aber gerecht. Habe gewusst, dass Siffert Schwarzarbeit macht, liess ihn aber gewähren. Hat ein schönes Begräbnis gehabt, nur das von General Guisan hat mir noch besser gefallen. Hat mir 14 Tage vor seinem Tod noch das Du angetragen. Und immer, wenn ich ihm begegnete, grüsste er freundlich. Ist ein einfacher Mensch geblieben. Hat sich nie gegen mich aufgelehnt, immer seine Arbeit gewissenhaft gemacht. Er war ein einfacher Mensch, hat nie geblufft wie sein Vater. Seppi hat seine Familie aus dem Dreck gezogen. Bei mir unten hat er auch die Yvette kennengelernt, sie wohnte gegenüber dem Atelier.

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