Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн
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Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind unwirksam (V)
§ 557bIndexmiete
- schriftliche Vereinbarung (I); - unveränderte Miethöhe für jeweils mindestens ein Jahr vorbehaltlich der §§ 559-560 und Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 während der Laufzeit der Indexmiete (II), - Verlangen der geänderten Miethöhe in Textform (III)[58]; - Anwendung der §§ 556d-556g zur Mietbremse nur auf die Ausgangsmiete (IV).Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind unwirksam (V)
4. Die Mieterhöhung
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§ 557 Idie Wohnraummiete vertraglich erhöhen
Einseitig darf der Vermieter eine Mieterhöhung nur nach § 557 III verlangen§ 558§ 559§§ 558-561
§ 558 IErhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmietedie ortsübliche Vergleichsmiete§ 558 II
§ 558 IIIKappungsgrenze§ 558 IV§ 558 V
§ 558aTextformund ist zu begründen
§ 558b regelt die Rechtsfolgen des MieterhöhungsverlangensSoweit der Mieter zustimmtSoweit der Mieter nichtzustimmtauf Zustimmung verklagenDie §§ 558a, 558b sind anspruchsbegründend