Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen. samt BGB Allgemeiner Teil, eBook онлайн

150 страница из 217

Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind unwirksam (V)

§ 557bIndexmiete

- schriftliche Vereinbarung (I); - unveränderte Miethöhe für jeweils mindestens ein Jahr vorbehaltlich der §§ 559-560 und Beschränkung der Mieterhöhung nach § 559 während der Laufzeit der Indexmiete (II), - Verlangen der geänderten Miethöhe in Textform (III)[58]; - Anwendung der §§ 556d-556g zur Mietbremse nur auf die Ausgangsmiete (IV).

Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnungsmieters sind unwirksam (V)

4. Die Mieterhöhung

182

§ 557 Idie Wohnraummiete vertraglich erhöhen

Einseitig darf der Vermieter eine Mieterhöhung nur nach § 557 III verlangen§ 558§ 559§§ 558-561

§ 558 IErhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmietedie ortsübliche Vergleichsmiete§ 558 II

§ 558 IIIKappungsgrenze§ 558 IV§ 558 V

§ 558aTextformund ist zu begründen

§ 558b regelt die Rechtsfolgen des MieterhöhungsverlangensSoweit der Mieter zustimmtSoweit der Mieter nichtzustimmtauf Zustimmung verklagenDie §§ 558a, 558b sind anspruchsbegründend


Правообладателям