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5.8 Die Erstattung rechtsgrundlos bezahlter Betriebskosten

Der Mieter hat nach § 812 I 1 Anspruch auf Erstattung bezahlter Betriebskosten, die nicht wirksam auf ihn umgelegt worden sind[108].

6. Die Schönheitsreparaturen

6.1 Gesetz und Mietvertrag

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§ 535 I§ 538Mietvertrag

Mietvertrag über WohnraumSchönheitsreparaturen im Rahmen des § 28 IV 3 der zweiten BerechnungsverordnungWohnungsmiete

Bestandteil des Mietzinsesvertragliche Hauptpflicht des Mieters

Würde die Renovierung durch einen Umbau der Mietsache alsbald zerstört, muss der Mieter zwar nicht renovieren, aber er muss zahlen: den restlichen „Mietzins“ nämlich[116]. Wenn der Mietvertrag dazu nichts sagt, ist die Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen[117].

6.2 Die Inhaltskontrolle vorformulierter Renovierungsabreden im Wohnmietvertrag

§ 307Beweislast

Beispiele

Unwirksam sind vorformulierte Abreden:

- nach einem starren Fristenplan ohne konkreten Bedarf - eine bei Mietbeginn unrenovierte oder renovierungsbedüftige Wohnung zu renovierenes sei denn - bestimmte Farbe oder eine Handwerkerleistung - Außenanstrich der Fenster und Türen - Parkettversiegelung - die am Mietende noch nicht fällige Renovierung anteilig durch eine Geldzahlung zu ersetzen

Auch wenn nur ein Teil einer vorformulierten Renovierungsabrede oder eine von mehreren, rechtlich zusammengehörigen Renovierungsabreden dem § 307 nicht standhält, ist rechtlich alles unwirksam[121]. Die individuell vereinbarte Endrenovierung hingegen bleibt auch dann wirksam, wenn der vorformulierte Fristenplan nach § 307 unwirksam ist[122].


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